Barrierefreiheitserklärung

Das Kunstmuseum Liechtenstein ist bemüht, die Website www.kunstmuseum.li im Einklang mit dem liechtensteinischen Behindertengleichstellungsgesetz (BGlG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Website ist derzeit teilweise barrierefrei. Sie ist wegen einzelner Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Anforderungen der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, sowie dem Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

1. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Dokumente 

Viele auf der Website bereitgestellte PDF-Dokumente oder Word-Dokumente entsprechen nicht den Anforderungen an barrierefreie Dokumente.
Bei Bedarf stellen wir Ihnen einzelne Dokumente in einer barrierefreien Version zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns dafür über die untenstehenden Kontaktmöglichkeiten. 

Videos 

Einige eingebundene Videos verfügen über keine Untertitel oder Audiodeskriptionen. 

Navigation und Tastaturbedienung 

  • Einzelne Elemente der Hauptnavigation und interaktive Komponenten sind nicht vollständig per Tastatur bedienbar oder weisen Fokusprobleme auf.
  • Einzelne Bedienelemente oder interaktive Komponenten können mit Tastatur oder Screenreader noch nicht optimal nutzbar sein.

Farbkontraste 

Einzelne Text-/Hintergrund-Kombinationen auf Unterseiten oder in älteren Grafiken erfüllen nicht die Mindestkontrastanforderungen der WCAG 2.1.

Wir arbeiten laufend daran, diese Barrieren zu beheben.

2. Unverhältnismässige Belastung

Für einzelne ältere Dokumente, insbesondere archivierte PDF-Dateien oder historische Inhalte, wäre eine nachträgliche vollständige barrierefreie Aufbereitung mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden. Sollten Sie ein solches Dokument in barrierefreier Form benötigen, stellen wir Ihnen die Inhalte nach Möglichkeit in einer geeigneten alternativen Form zur Verfügung.

Bitte teilen Sie uns per E-Mail an mail@kunstmuseum.li mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit Dokumenten haben. Der Inhalt wird auf Anfrage barrierefrei zur Verfügung gestellt und die Dokumente in Folge ausgetauscht beziehungsweise um barrierefreie Alternativen ergänzt.

3. Inhalte ausserhalb des Anwendungsbereichs

Ausgenommen von der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich der Stadt Feldkirch liegen. Für die Inhalte von Dritten kann bezüglich Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.


Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 19.05.2026 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung durch Kunstmuseum Liechtenstein.

Überprüft wurden die Startseite, eine Übersichtsseite, eine Ausstellungsseite, die Shopseite. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmässig geprüft.


Feedback und Kontakt

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist dem Kunstmuseum Liechtenstein die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein grosses Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Ihre Anfrage wird geprüft und Sie werden schnellstmöglich kontaktiert.

Kontaktstelle für Barrierefreiheit

Kunstmuseum Liechtenstein
Städtle 32
Postfach 370
9490 Vaduz
Liechtenstein

+423 235 03 00
mail@kunstmuseum.li

Wir prüfen Ihre Mitteilung und informieren Sie über das Ergebnis der Prüfung sowie über vorgesehene Massnahmen. Öffentliche Stellen in Liechtenstein müssen Rückmeldungen zu Mängeln prüfen und Nutzerinnen und Nutzer über das Ergebnis und beabsichtigte Massnahmen informieren.


Durchsetzungsverfahren

Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Website gestellt. Falls dabei innerhalb der gesetzlich definierten Frist von zwei Monaten keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Stelle beim Amt für Soziale Dienste (Durchsetzungsstelle) wenden.

Die Durchsetzungsstelle wird, wenn die Beschwerde berechtigt ist, Handlungsempfehlungen aussprechen und Massnahmen vorschlagen.

Amt für Soziale Dienste
Postplatz 2
9494 Schaan

digitale-barrierefreiheit@llv.li